In der amtsangehörigen Stadt X mit 1.725 Einwohnern und 1.547 Wahlberechtigten wurden bei der letzten Wahl zur Stadtvertretung 2.519 gültige und 27 ungültige Stimmen abgebeben.

Der ehrenamtliche Bürgermeister S kandidierte auf der örtlichen Bürgerliste BL, welche stärkste Kraft in der Stadtvertretung wurde.

Die Stimmen verteilten sich wie folgt:

Wahlvorschlag

Stimmen

BL

1034 Stimmen

SPD

515 Stimmen

CDU

338 Stimmen

NPD

163 Stimmen

AfD

159 Stimmen

Einzelbewerberin L

124 Stimmen

Einzelbewerber V

94 Stimmen

LINKE

92 Stimmen

Der städtische Bauausschuss hat drei Mitglieder. Die fraktionslose Einzelbewerberin L schloss sich zur Wahl des Bauausschusses mit der SPD-Fraktion zu einer Zählgemeinschaft zusammen. Weitere Zusammenschlüsse im Sinne von § 32 Absatz 2 Satz 4 KV M-V  gab es nicht.

Vor wenigen Tagen hat sich die Einzelbewerberin L auf eine leitendende Stelle in der Kämmerei des Amtes Y beworben, dem auch die Stadt X angehört.

Aufgaben:

  1. Wie ist die Sitzverteilung in der Stadtvertretung der Stadt X ?
  2. Wie ist die Sitzverteilung im städtischen Bauausschuss?
  3. Wie würde sich die Sitzverteilung ändern, wenn Frau L die Stelle in der Amtsverwaltung bekommt?
  4. Wie viele Mitglieder entsendet die Stadt X in den Amtsausschuss des Amtes Y?

Bitte begründen Sie Ihre Antworten unter Angabe der einschlägigen Rechtsvorschriften.