In der amtsangehörigen Stadt X mit 1.725 Einwohnern und 1.547 Wahlberechtigten wurden bei der letzten Wahl zur Stadtvertretung 2.519 gültige und 27 ungültige Stimmen abgebeben.
Der ehrenamtliche Bürgermeister S kandidierte auf der örtlichen Bürgerliste BL, welche stärkste Kraft in der Stadtvertretung wurde.
Die Stimmen verteilten sich wie folgt:
Wahlvorschlag |
Stimmen |
BL |
1034 Stimmen |
SPD |
515 Stimmen |
CDU |
338 Stimmen |
NPD |
163 Stimmen |
AfD |
159 Stimmen |
Einzelbewerberin L |
124 Stimmen |
Einzelbewerber V |
94 Stimmen |
LINKE |
92 Stimmen |
Der städtische Bauausschuss hat drei Mitglieder. Die fraktionslose Einzelbewerberin L schloss sich zur Wahl des Bauausschusses mit der SPD-Fraktion zu einer Zählgemeinschaft zusammen. Weitere Zusammenschlüsse im Sinne von § 32 Absatz 2 Satz 4 KV M-V gab es nicht.
Vor wenigen Tagen hat sich die Einzelbewerberin L auf eine leitendende Stelle in der Kämmerei des Amtes Y beworben, dem auch die Stadt X angehört.
Aufgaben:
- Wie ist die Sitzverteilung in der Stadtvertretung der Stadt X ?
- Wie ist die Sitzverteilung im städtischen Bauausschuss?
- Wie würde sich die Sitzverteilung ändern, wenn Frau L die Stelle in der Amtsverwaltung bekommt?
- Wie viele Mitglieder entsendet die Stadt X in den Amtsausschuss des Amtes Y?
Bitte begründen Sie Ihre Antworten unter Angabe der einschlägigen Rechtsvorschriften.