Bürgerentscheid über Bolzplatz
In der Stadt L. leben 4.262 Einwohner und Einwohnerinnen, von denen 3.728 wahlberechtigt sind. Im Ortsteil W. der Stadt befindet sich ein Bolzplatz, der von Kindern und Jugendlichen zum Ballspielen genutzt wird und auf dem Veranstaltungen wie Osterfeuer stattfinden. Die Stadt L. plant den Verkauf des Grundstücks an eine Familie, die dort ein Einfamilienhaus bauen will. Am 9. September 2021 beschloss die Stadtvertretung der Stadt L. mehrheitlich den Verkauf der Fläche.
Daraufhin bildete sich eine Bürgerinitiative, die den Verkauf unbedingt verhindern will. Die Initiatoren sammelten 466 gültige Unterschriften für die Durchführung eines Bürgerentscheides über die Frage: „Sind Sie dafür, dass das Grundstück Gemarkung W., Flur 3, Flurstück 41 im Eigentum der Stadt L. verbleibt und an Privatpersonen weder verkauft noch verpachtet wird?" Als Kostendeckungsvorschlag für den entgehenden Kaufpreis wurde eine leichte Erhöhung der Gewerbesteuer vorgeschlagen.
Am 20. Oktober 2021 übergaben drei namentlich benannte Vertreter der Bürgerinitiative ihren Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides mit den Unterschriften an den Vorsitzenden der Stadtvertretung. Die Beschlussfassung der Stadtvertretung über den Antrag fand am 16. Dezember 2021 statt. Der Landrat des Landkreises hatte zuvor schriftlich mitgeteilt, dass er als untere Rechtsaufsichtsbehörde keine rechtlichen Bedenken gegen die Beschlussvorlage geltend macht. Auf Antrag eines Mitgliedes der Stadtvertretung wurde geheim abgestimmt. Drei Stadtvertreter stimmten für die Zulässigkeit der Durchführung eines Bürgerentscheides, vier enthielten sich und die übrigen stimmten dagegen.
Aufgabenstellung
- Beurteilen Sie den Beschluss der Stadtvertretung!
- Wie viele Ja-Stimmen wären für einen erfolgreichen Bürgerentscheid erforderlich?